Im Fall von Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Baubetrieb greift die Bauinnung Regensburg als Bauschlichtungsstelle ein, wenn es beide Parteien wollen.
Der Vorteil für beide Parteien ist, dass eine Schlichtung ohne Rechtsanwalt möglich ist, zeitlich schneller geht und im Vergleich zur Klage am Gericht deutlich kostengünstiger ist.
Was ist eine Schlichtung? / Kostenvergleich zu Gerichtskosten
- Was ist der Sinn einer Schlichtung?
Eine Schlichtung versucht gerichtliche Zivilprozesse auf dem Gebiet des Privaten Baurechts durch freiwillige gütliche Einigung der Parteien zu vermeiden.
- Was sind die generellen Vorteile einer Schlichtung?
a) Kostenersparnis
a.a) Kostenvergleich bei Verfahren mit 10.000 Euro Streitwert:
Gerichtsverfahren: Gerichtsgebühren 588,00 Euro
Rechtsanwaltsgebühren: 4.095,98 Euro
Gesamt 4.683,98 Euro
Schlichtungsverfahren: Schlichtungsgebühren: 210,00 Euro
Rechtsanwaltsgebühren:
da kein Zwang 0,00 Euro
Gesamt 210,00 Euro
Kostenersparnis: 4.473,98 Euro
b.b) Kostenvergleich Gerichtsverfahren - Bauschlichtungsverfahren
Berücksichtigt wurden bei den Kosten des Gerichtsverfahrens die Kosten für
zwei Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten selbst.
Nicht berücksichtigt wurden Sachverständigenkosten.

b) Kein Rechtsanwaltszwang
c) Hohe Erfolgsquote bei Durchführung einer Schlichtung
d) Vollstreckungstitel
Aus dem Schlichtungsverlgeich kann die Zwangsvollstreckung (= Beauftragung
eines Gerichtsvollziehers) betrieben werden.
Er steht insoweit einem gerichtlichen Urteil gleich.
e) Zeitersparnis = schneller Vollstreckungstitel
Eine Schlichtung findet zum nächstmöglichen Zeitpunkt statt, während sich ein
Gerichtsprozess oft jahrelang hinzieht.
f) Qualität des Schlichters für Baustreitigkeiten
Als Schlichter ist Herr Prof. Dieter Schmidt, Vizepräsident am Landgericht
Weiden a.D. tätig.