Schwarzarbeit hat viele Gesichter. Nachfolgend möchten wir Ihnen die verschiedenen Arten der Schwarzarbeit sowie die unterschiedlichen zuständigen Behörden vorstellen.
Jemand arbeitet illegal bzw. "schwarz", ist kein Meister oder arbeitet ohne Rechnung?
Diese Schlagworte sind fast jedem bekannt.
Hinter dem allgemeinen Begriff Schwarzarbeit steckt jedoch mehr.
Die zwei häufigsten Bereiche sind:
- Steuerhinterziehung - "klassische" Schwarzarbeit
Ein Handwerker, der gegen Barzahlung arbeitet und keine Rechnung ausstellt. Der Arbeiter, der sein Geld "auf die Hand" bekommt.
- Handwerksrecht - handwerksrechtliche Schwarzarbeit
Der Handwerker, der ein zulassungspflichtiges (in der Regel Meisterqualifikation zur Ausübung erforderlich) Handwerk (sog. Vollhandwerk) ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (z. B. Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßen- und Pflasterbauer).
Warum lohnt sich Schwarzarbeit nicht?
Auf den ersten Blick mag die Arbeit "unter der Hand" als preiswerte Alternative erscheinen.
Wer spart sich nicht gerne ein paar Euro?
aber:
Dieses Bild kann sich schnell wandeln. Schon viele Schwarzarbeiter oder Auftraggeber/Bauherrn mussten diese kostspielige Erfahrung machen:
- Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
- Auch die handwerksrechtliche Schwarzarbeit ist nicht folgenlos:
Gem. dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Auch der Auftraggeber/Bauherr kann mit diesem Bußgeld belegt werden.
- Auch der Auftraggeber/Bauherr hat die Pflicht, Rechnungen im Zusammenhang mit Bauleistungen 2 Jahre lang aufzubewahren (§ 14 b Umsatzsteuergesetz).
Schon aus diesem Grund lohnt sich eine Bauleistung ohne Rechnung nicht.
Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
- Bei der fehlenden Qualifikation von Handwerkern ist die Gefahr von "Pfuscharbeiten" groß. Zum einen kann dies lebenslängliche Auswirkungen haben, z. B. bei der unsachgemäßen Installation von Gasleitungen. Zum Anderen kann der Ausgleich der verpfuschten Arbeiten teuer werden, da ein Gewährleistungsanspruch gegen den Schwarzarbeiter in der Praxis oft wertlos ist.
- Bei Unfällen haftet in der Regel der Auftraggeber/Bauherr.
Verunglückt der Schwarzarbeiter während seiner Arbeit auf der Baustelle und hat der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, so zieht dies hohe Geldbußen sowie ggf. ein Strafverfahren gegen den Bauherrn wegen fahrlässiger Tötung/Körperverletzung nach sich.
Außerdem nimmt der Unfallversicherungsträger den Bauherrn wegen seiner Kosten in Regress.
Diese Kosten gehen gerade bei Unfällen auf der Baustelle nicht selten in den sechsstelligen Bereich.
Fazit: Beauftragen Sie seriöse Firmen.
Die dem Auftraggeber/Bauherrn drohenden Folgen der handwerksrechtlichen Schwarzarbeit können Sie leicht durch die Beauftragung von Fachfirmen der Bauinnungen vermeiden.
Diese sind stets handwerksrechtlich eingetragene Betriebe.
Bei wem können Sie Schwarzarbeit anzeigen?
Hier Ihre Ansprechpartner bei Verdacht auf Schwarzarbeit:
Merkblatt zur Schwarzarbeit