Löhne / Gehälter / Ausbildungsvergütung Bau

In der letzten Tarifrunde 2021 wurde über die tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie über die Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen verhandelt und entschieden.

Gemäß dem Tarifbeschluss vom 05.11.2021 treten somit für Baubetriebe Tarifänderungen/Tariferhöhungen in Kraft, die Sie der nachfolgenden PDF entnehmen können:

Merkblatt zum Tarifabschluss 

Der zeitliche Ablauf der Tariferhöhungen/Tarifänderungen gliedert sich wie folgt:

Zeitstrahl Tarifabschluss

Das tarifliche 13. Monatseinkommen wurde aufgrund vergangener Tarifbeschlüsse bereits wie folgt geändert:

Die bisherige Kürzungsmöglichkeit bei Erkrankung entfällt bei gewerblichen Arbeitnehmern mit Wirkung ab dem Jahr 2018. 

Die Erhöhung des 13. Monatseinkommens in 3 Schritten beginnend ab dem Januar 2020 bis zum Jahr 2022 erfolgen in Bayern wie folgt: 

Gewerbliche AN: 103 GTL (Gesamttarifstundenlöhne) im Jahr 2020, 113 GTL im Jahr 2021 und 123 GTL im Jahr 2022.

Angestellte: 60 % (Jahr 2020), 66 % (Jahr 2021), 72 % (Jahr 2022) des Tarifgehaltes.

Der Mindestbetrag für das 13te Monatseinkommen bleibt wie bisher unverändert bei 780 € brutto. 

Die Laufzeit der Tarifverträge beträgt: 01. Juli 2021 bis 31. März 2024 (= 33 Monate).

Die Mindestlöhne am Bau wurden ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 um jeweils 30 Cent im Westen erhöht. 

Die geltenden tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen finden Sie zusammengefasst in den nachstehenden Übersichten:

⇒ Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer ab 01. April 2023

⇒ Tarifgehälter für Angestellte und Poliere in Bayern ab April 2023

⇒ Gewerbliche Ausbildungsvergütungen ab 01. April 2023

⇒ Technische und kaufmännische Ausbildungsvergütungen ab April 2023