klassische Schwarzarbeit

Steuerhinterziehung / Hinterziehung von Sozialversicherungs- und Sozialkassenbeiträgen

Wenn ein Handwerker seine steuerlichen Pflichten (z.B. Abführung der Umsatzsteuer) nicht erfüllt, seinen Werklohn deshalb in bar bekommt und bewusst keine Rechnung ausstellt, ist dies nicht einfach so, sondern das ist und bleibt eine Straftat.

Zudem verschafft er sich im Vergleich zu einem seriös arbeitenden Handwerker einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil und er bringt das örtliche Bauhandwerk damit in Verruf.

Ähnlich ist es, wenn jemand Arbeitnehmer beschäftigt und dabei seine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) und Sozialkassenbeiträge (zuständig SOKA-Bau) nicht abführt oder Scheinselbstständige beschäftigt.

Scheinselbstständig ist jemand, der für einen Auftraggeber nur auf dem Papier als Selbstständiger tätig ist, in Wahrheit aber als Arbeitnehmer des Auftraggebers anzusehen ist.

Bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente schalten wir in den oben genannten Fällen das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie die weiteren zuständigen Behörden ein.

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