Betriebsleiter nur zum Schein

Baubetriebe benötigen für die berechtigte Ausübung eines zulassungspflichtigen Bauhandwerks die Eintragung in die Handwerksrolle durch die Handwerkskammer.
Seinen Meistertitel oder die Qualifikation als Bauingenieur hierfür einem Betriebsinhaber als Betriebsleiter zur Verfügung zu stellen, ohne dort tatsächlich auch als Betriebsleiter zu arbeiten (= Scheinbetriebsleiter), ist nicht zu empfehlen.
Die Beteiligten gehen hier erhebliche rechtliche Risiken ein, ohne auf die damit beabsichtigten Vorteile einen Anspruch zu haben.

Mehr zur Problematik des Scheinbetriebsleiters und den daraus folgenden rechtlichen Risiken für die Beteiligten sowie die Anforderungen an eine Tätigkeit als Betriebsleiter erfahren Sie in folgenden Merkblättern:

https://www.bauinnung-regensburg.de/wp-content/uploads/2023/06/Scheinbetriebsleiter-Merkblatt.pdf

https://www.bauinnung-regensburg.de/wp-content/uploads/2023/06/Betriebsleiter-Merkblatt-allgemein.pdf